Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der Einzugsermächtigung.
Liebe OFV-Mitglieder,
im Januar 2014 stellen wir unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um. Für Tennismitglieder gilt das auch für den Einzug der Nebenkosten wie Kartenabrechnung und Trainingskosten.
Damit wir dieses neue System (EU-Verordnung von Februar 2012) anwenden können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren.
1. Für die Abbuchungen haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachstehend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
2. Die Abbuchung der Beiträge und evtl. Nebenkosten erfolgt zukünftig nicht mehr mittels der Konto-Nummer bzw. Bankleitzahl, sondern über Ihre internationale IBAN und BIC. Diese Daten finden Sie auch auf Ihrer Bankkarte und auf Ihren Kontoauszügen.
Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des Vereins angegeben.
Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedsnummer
Gläubiger-ID: DE50ZZZ00000447209
3. Den nächsten Beitrag werden wir Ihnen bereits mit dem neuen Zahlungssystem abbuchen.
Fragen beantworten wir Ihnen gerne – Telefon 05473/913557 oder Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit freundlichen Grüßen
OFV-Vorstand
Klaus Krämer
Geschäftsführer